ÖSTERREICH Will Leben

Sehr geehrte/r Herr/Frau Dr. bitte unterstützen Sie unsere Petition und verbreiten Sie diese unter Ihren Kollegen.

Sehr geehrte Damen und Herren des Verfassungsgerichtshofes!

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz!

Wir, die unterzeichneten österreichischen Ärzte, sprechen uns mit allem Respekt Ihrem Amte gegenüber, aber doch mit aller Deutlichkeit gegen die möglicherweise geplante Änderung der § 77 und § 78 StGB zum Zwecke der Freigabe der aktiven Sterbehilfe aus. 

Unserer Auffassung nach kann weder die menschliche Autonomie und Selbstbestimmung noch die Würde des Menschen ausgerechnet darin ihren Ausdruck finden, dass der Mensch das Recht zugesprochen bekommt, sein Leben mit Hilfe Dritter zu beenden. Das genaue Gegenteil ist der Fall: Wenn wir als Ärzte einem Schwerkranken den Tod bringen, dann berauben wir diesen Menschen seiner Menschenwürde, denn der Wunsch nach dem Tod ist in Wahrheit immer ein Schrei nach Hilfe, kein Schrei nach Selbstbestimmung. Sollen wir diesen Hilferuf mit einer todbringenden Arznei beantworten? Niemals! Unsere Antwort muss immer heißen: Schmerzlinderung, Therapie, Pflege, Verständnis, menschliche Zuwendung und Beistand beim Sterben. Das ist unsere Auffassung von ärztlichem Handeln! Kein Gesetz der Welt kann einen inhumanen Akt in einen scheinbar humanitären verwandeln! Soll sich in unserem Land ein Schwerkranker in Hinkunft dafür rechtfertigen müssen, weiterleben zu wollen, sobald er von der Hilfe anderer abhängig wird? Soll er sich nur mehr als Kostenfaktor fühlen, als Belastung seiner Angehörigen, oder der Gesellschaft? Wer schützt den Menschen in seiner Hilfslosigkeit? Bis jetzt war es das Gesetz unseres Rechtsstaates und es bleibt zu hoffen, dass es auch in Zukunft so sein wird. 

Wir Ärzte fühlen uns unserem Berufsethos verpflichtet, welches besagt, dass der Arzt immer einen Heilauftrag haben wird, aber niemals einen Tötungsauftrag haben kann. Wie unzählige unserer Vorfahren folgen wir auch heute dem Eid des Hippokrates, den dieser allen kommenden Ärztegenerationen mitgab: „Ich werde niemandem, auch auf seine ausdrückliche Bitte nicht, ein tödlich wirkendes Gift geben und auch keinen Rat dazu erteilen.“ Diesem Grundsatz folgt auch unserer Standesvertretung, die österreichische Ärztekammer: „Kein Mensch hat das Recht, andere aktiv in den Tod zu befördern, auch Ärzte nicht!“ Mit dieser Auffassung fühlen wir uns verbunden mit zehn Millionen Ärzten weltweit, vertreten durch die World Medical Association, die wiederholt und entschieden, zuletzt im Oktober 2019, ihre Ablehnung des ärztlich assistierten Suizids sowie der Euthanasie bekräftigt hat und sich zur Unantastbarkeit und Würde des menschlichen Lebens bekannte, dem zu jeder Zeit und überall größter Respekt entgegen gebracht werden müsse. Dieser Meinung schließen wir uns vollinhaltlich an und appellieren an Sie, die Damen und Herren des Verfassungsgerichtshofes sowie an Sie, Herr Bundeskanzler Kurz, sich für die Beibehaltung der jetzigen Gesetzeslage auszusprechen.